Häufige Fragen

1. Allgemeine Fragen

Warum reicht mein DSL nicht mehr aus?

Der Bandbreitenbedarf steigt zunehmend schneller. Zum einen sind mehr und mehr unserer Geräte vernetzt. War es vor Jahren noch ein PC je Haushalt, welcher Internet benötigte, sind es heute mehrere Laptops, Smartphones, Tablets. Zum anderen werden immer höhere Bandbreiten nötig, z.B. durch Streaming und zeitunabhängigen Abruf von Inhalten (Mediatheken, Amazon, Netflix, Maxdome) oder durch neue hochauflösende Formate (UltraHD, 8k-Video, Virtual Reality). Dem ist ein DSL-Anschluss nicht gewachsen und hat zudem das Problem, dass durch gegenseitige Störung die Bandbreite sinkt, je mehr andere DSL-Anschlüsse in der Nachbarschaft geschalten sind. Bei wirsNET sind Sie auf dem Weg in die Zukunft genau richtig wir bieten einerseits leistungsstarke VDSL-Anschlüsse und arbeiten im Weiteren daran unser Glasfasernetz für die Region auszubauen.

Was passiert, wenn mein Vermieter einem Glasfaseranschluss nicht zustimmt?

Nach Telekommunikationsgesetz §76 darf die Erschließung eines Gebäudes nicht verwehrt werden. Im Sinne einer einvernehmlichen Lösung kontaktiert wirsNET die jeweiligen Eigentümer direkt, um einen Anschluss zu ermöglichen. Die interessierten Kunden sollen den Antrag bitte ohne den Grundstücksnutzungsvertrag abgeben.

Entstehen mir Zusatzkosten?

Sollte der Glasfaseranschluss im Rahmen eines Förderprogramms erstellt werden, so ist der Anschluss bis ins Haus kostenlos. Für die Inbetriebnahme fällt die einmalige Bereitstellungsgebühr von 49,- an. Wenn dann innerhalb des Wohnbereiches ein Datenkabel verlegt werden muss, so sind die Kosten dafür durch den Mieter oder Besitzer zu tragen. Das Kabel kann in Eigenleistung verlegt oder aber ein lokaler Vertriebs- und Servicepartner beauftragt werden. Bei Einfamilienhäusern umfasst das dann auch die Leitung vom Keller bis in den Wohnbereich.

Über die Zuteilung der in Förderprogrammen zum Breitbandausbau enthaltenen Grundstücke entscheiden grundsätzlich die betreffenden Gemeinden.

Bei einem privat beauftragten Glasanschluss machen wir Ihnen gern ein individuelles Angebot. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

Wer ist mein Ansprechpartner für die Bauarbeiten an Haus und Grundstück?

Ihr Ansprechpartner für alle Arbeiten am und im Haus ist die bauausführende Fachfirma, die die Bauarbeiten durchführt. Diese setzt sich mit jedem Hausbesitzer in Verbindung und wird vor Baubeginn eine Haus-/Ortsbegehung durchführen. Die notwendigen Arbeiten werden mit dem Hausbesitzer abgesprochen und protokolliert.

Was passiert mit meinem bisherigen Anschluss bei der Deutschen Telekom?

Den Anschluss der Deutschen Telekom brauchen Sie nicht mehr, auch nicht für den Telefonanschluss, der ist bei wirsNET ebenfalls dabei. Sollten Sie sich für einen Anbieterwechsel entscheiden, so bieten wir Ihnen an sämtliche Vertragsmodalitäten inklusive Kündigung und Nummernportierung abzuwickeln. So können Sie sich entspannt zurück lehnen und auf Ihren Anschluss bei wirsNET freuen.

Kann man auch über einen anderen Anbieter telefonieren?

Ja, falls gewünscht, können Sie auf der Fritzbox einstellen, dass andere SIP-Anbieter genutzt werden. wirsNET verbietet oder behindert das nicht.

Was passiert in Häusern mit mehreren Wohneinheiten?

Das kommt darauf an. Bei Doppelhäusern wird jede der Doppelhaushälften separat per Glasfaser erschlossen. Bei Mehrfamilienhäusern setzen wir typischerweise einen G.fast-DSLAM ein und nutzen die vorhandene Telefonverkabelung vom Keller bis in die Wohneinheiten. Alternativ kann jede Wohneinheit über ein neues Kabel angeschlossen werden. Das wird für jedes Mehrfamilienhaus durch unsere Techniker bewertet und entschieden.

2. Vertrag

Beauftragung

Wie beauftrage ich einen Internet- und Telefon-Anschluss?

Am einfachsten und schnellsten geht das über die Seite wirsNET-Anschluss bestellen. Hier können Sie die Verfügbarkeit der wirsNET-Dienste an Ihrem Wohnort prüfen und die nötigen Formulare herunterladen. Wünschen Sie eine persönliche Beratung, so steht Ihnen unser Kundenservice unter der Rufnummer 0351 / 340 94 04 gerne zur Verfügung.

Bereitstellungspreis

Wie hoch ist der einmalige Einrichtungspreis?

Der Bereitstellungspreis beträgt für Privatkundenprodukte 49,– EUR.

Tarifwechsel

Kann ich meinen Vertrag nachträglich ändern, z. B. den Tarif wechseln?

Tarifänderungen können Sie jederzeit beauftragen - das ist auch ohne automatische Vertragsverlängerung möglich.

Umzug

Was passiert mit meinem Internet- und Telefon-Vertrag, wenn ich umziehe? Was ist, wenn wirsNET an meinem neuen Wohnort nicht verfügbar ist?

Bitte prüfen Sie auf www.swhab.net die Verfügbarkeit der wirsNET-Leistungen am neuen Wohnort.
Wenn die wirsNET-Leistungen auch an Ihrem neuen Wohnort verfügbar sind, so wird Ihr Vertrag am neuen Wohnort fortgeführt. Die Kosten für die Neuschaltung des Anschlusses trägt wirsNET.
Wenn die wirsNET-Leistungen an Ihrem neuen Wohnort nicht verfügbar sind, können Sie gemäß § 46 Abs. 8 TKG ihren Vertrag mit einer dreimonatigen Frist zum Monatsende kündigen.

Vertragsfristen

Wie lang ist die Mindestvertragsdauer und welche Kündigungsfristen muss ich beachten?

Die Mindestvertragsdauer beträgt 24 Monate. Danach verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Gewerbliche Nutzung

Kann ich den Internet- und Telefon-Anschluss auch für meine Firma nutzen?

Der Internet- und Telefon-Anschluss kann prinzipiell auch gewerblich von Geschäftskunden und Unternehmen genutzt werden. Hierbei unterstellen wir ein für Privatkunden übliches Nutzungsprofil.
Für darüberhinausgehende Anforderungen stehen Ihnen unsere Gewerbekundenprodukte mit symmetrischen Bandbreiten, höheren Verfügbarkeiten und unserem Premiumservice bereit.

3. Abrechnung

Abrechnungszeitraum

Wie erfolgt die monatliche Abrechnung?

Der Abrechnungszeitraum entspricht dem Rechnungsmonat. Bei Neuschaltungen beginnt die Vertragslaufzeit mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung des Anschlusses, das monatliche Grundentgelt wird anteilig berechnet. Bei Vertragsänderungen (bedingt z. B. durch einen Tarifwechsel oder Umzug) erfolgt die Berechnung der Leistungen taggenau entsprechend der Umstellung vom bisherigen auf den neuen Vertrag.

Monatliches Entgelt

Wann sind die monatlichen Grund- und Verbindungsentgelte fällig?

Die Grundpreise sowie nutzungsabhängige Entgelte wie z. B. Verbindungsentgelte werden als nachschüssige Abrechnung im Folgemonat nach Inanspruchnahme der Leistung berechnet.

Zahlungsfrist

Wann ist der monatliche Rechnungsbetrag fällig und wie kann ich diesen begleichen?

Der Rechnungsbetrag wird im SEPA-Lastschriftverfahren fühestens 2 Tage nach Rechnungsdatum eingezogen. Für unsere Geschäftskundenprodukte werden auch abweichende Zahlungsweisen angeboten.

Online-Rechnung

Wie erhalte ich meine monatliche Rechnung

Die Rechnung und die Einzelverbindungsnachweise (EVN) werden Ihnen auf die angegebene E-mail-Adresse zugeschickt. Auf Wunsch und gegen eine Bearbeitungsgebühr für 2,50 EUR monatlich, können wir Ihnen auch die Rechnung und den Einzelverbindungsnachweis per Post zukommen lassen.

4. Endgeräte

Endgeräte

Benötige ich einen Router (z. B. ein Modem) für die Nutzung des Internet- und Telefon-Anschlusses?

Ja. Sie benötigen einen Breitbandrouter. Wir empfehlen Ihnen die AVM Fritzbox 6490 oder 6430. Diese können Sie von wirsNET zu einem günstigen Preis und auf Wunsch bereits vorkonfiguriert erwerben. Wenn Sie einen eigenen Router verwenden, senden wir Ihnen die für die jeweiligen Dienste erforderlichen Zugangsdaten zu.
Informationen über die AVM Fritzbox 6490 oder 6430 finden Sie auf den Internet-Seiten des Herstellers AVM (https://avm.de/).

Computer-Einstellungen

Muss ich an meinem Computer etwas verändern? Wen kann ich fragen, wenn ich Hilfe benötige?

Wenn Sie Ihren Computer oder Laptop über ein Netzwerkkabel anschließen, sind keinerlei Veränderungen nötig. Wenn Sie Ihren Computer oder Laptop über WLAN anschließen, findet Ihr Computer das WLAN-Netz automatisch und zeigt es Ihnen an. Aus Sicherheitsgründen ist Ihr WLAN-Netz ab Werk verschlüsselt. Tragen Sie daher den Netzwerkschlüssel ein, den Sie auf der Gehäuseunterseite des Breitbandrouters aufgedruckt finden. Ist die Verbindung jetzt hergestellt, ist der WLAN-Anschluss bereits fertig konfiguriert.

Sollte es dennoch einmal Probleme geben, so steht Ihnen unser Kundenservice unter der Rufnummer 0351 / 340 94 04 gerne zur Verfügung.

5. Internetanschluss

Zwangstrennung

Wird die Internet-Verbindung automatisch getrennt?

Ja, die Internetverbindung wird regelmäßig kurz getrennt und anschließend automatisch wiederhergestellt; derzeit passiert das netzseitig alle sieben Tage. Viele Kunden richten Ihre FRITZ!Box jedoch so ein, dass es jede Nacht zu einer selbst festgelegten Zeit passiert; dann entfällt die netzseitige Trennung.

Bandbreite

Wie hoch sind die tatsächlich verfügbaren Up- und Download-Geschwindigkeiten meines Internet-Anschlusses?

Die maximal verfügbare Übertragungsgeschwindigkeit ist über die Glasfaserleitung bis ins Haus oder in die Wohnung identisch mit der beauftragten Bandbreite.
Bei einem Docsis-Anschluss können Sie die Geschwindigkeiten in der Übersicht Ihres Routers prüfen.

Bitte beachten Sie, dass die konkret verfügbare Geschwindigkeit bei Nutzung des Anschlusses immer auch von der Netzauslastung, der Übertragungsgeschwindigkeit der angewählten Server und der von Ihnen eingesetzten Hardware und Software abhängt. Die tatsächlich erreichbaren Geschwindigkeiten können daher abhängig von diesen Gegebenheiten variieren.

IP-Adressen

Bekomme ich eine feste öffentliche IPv4-Adresse?

Ja, auf Wunsch. Die IP-Adressierung der Anschlüsse erfolgt dynamisch. Optional können Sie eine feste öffentliche IPv4-Adresse zubuchen.

6. Anbieterwechsel

Wechsel zu wirsNET

Was muss ich bei einem Wechsel von meinem bisherigen Anbieter zu wirsNET beachten, wenn ich meine Telefonnummer behalten will?

Durch das Ausfüllen des Antragformulars, erteilen Sie uns die Erlaubnis, folgende Formalitäten für Sie zu übernehmen:

  • Übernahme Ihrer Rufnummern (Portierung),
  • Kündigung des alten Telefonanschlusses einschließlich eventuell bestehender Telefon-Sondertarife
  • Telefonbucheintrag gemäß Ihren Vorgaben.

Im Falle eines kombinierten Telefon- und Internetanschlusses beim alten Anbieter wird durch die Rufnummernübernahme auch der Internetanschluss durch wirsNET gekündigt. Ein vorhandener separater DSL-Anschluss sowie evtl. bestehende DSL-Zusatzverträge und Sondertarife müssen ggf. von Ihnen gekündigt werden. Das gilt für jeden Anbieter, auch für die Deutsche Telekom.

wirsNET erhebt für die Übernahme Ihrer Rufnummer auf Ihren neuen Anschluss keine Gebühren. Möglicherweise verlangt jedoch Ihr bisheriger Anbieter ein Entgelt für die Freigabe Ihrer Rufnummer (Wegportierung). Ob und in welcher Höhe Ihnen hier Kosten entstehen, erfragen Sie bitte bei Ihrem bisherigen Anbieter. Die Zuteilung einer neuen Rufnummer durch wrisNET erfolgt hingegen immer kostenfrei.

Mitnahme der E-Mail-Adresse

Bei einem Anbieterwechsel besteht häufig der Wunsch, die bisherige E-Mail-Adresse behalten zu können. Generell sind die E-Mail-Adressen an Ihren derzeitigen Anbieter gebunden und können daher nicht behalten werden.
Außer E-Mail-Adressen der Telekom, also Adressen die auf „@t-online.de" enden. Diese können auch bei einem Anbieterwechsel mitgenommen werden.

Wir zeigen Ihnen, wie Sie vorgehen müssen:

  • Zuerst klicken Sie diesen Link an und geben Ihre E-Mail-Adresse sowie das dazugehörige Passwort ein.
  • Ein Formular öffnet sich.
  • Ergänzen Sie bitte jetzt die Angaben in "Persönliche Daten" (1), danach vergeben Sie sich ein neues Passwort (2) sowie eine Sicherheitsfrage (3).

7. Telefonanschluss

Deutsche Telekom

Telefoniere ich bei einem Internet- und Telefon-Anschluss noch über die Deutsche Telekom bzw. benötige ich zu meinem wirsNET-Anschluss noch einen Anschluss bei der Deutschen Telekom?

Nein. Mit dem Wechsel zu wirsNET surfen und telefonieren Sie über unser leistungsfähiges Netz. Ein separater Telekom-Telefonanschluss ist nicht erforderlich.

Endgeräte

Benötige ich ein neues Telefon? Ich habe derzeit ein analoges Endgerät / ein ISDN-Endgerät?

Sie können ihre vorhandenen Endgeräte weiterverwenden.
Die von wirsNET empfohlenen Router (AVM Fritzbox) haben Anschlüsse für analoge Endgeräte und können als Basisstation für DECT-Mobilgeräte genutzt werden.
Die von wirsNET empfohlene AVM Fritzbox 7590 hat zudem einen Anschluss für ISDN-Endgeräte.

Leistungsmerkmale

Welche Leistungsmerkmale bietet der Telefonanschluss?

Der Telefonanschluss bietet die üblichen Leistungsmerkmale wie Rufnummernanzeige (CLIP), Rufnummernunterdrückung (CLIR) und verschiedene Varianten der Rufweiterschaltung (ständig, bei besetzt, nach Zeit).

Wie kann ich die Leistungsmerkmale aktivieren?

Die Nutzung der Leistungsmerkmale erfolgt über das Telefonie-Endgerät. Für die von wirsNET empfohlenen FRITZ!Box-Geräte finden sich Informationen zur Nutzung von Leistungsmerkmalen auf den Ratgeberseiten des Herstellers AVM und in den Handbüchern.

Zudem besteht die Möglichkeit, einzelne Leistungsmerkmale unter Nutzung von sogenannten Steuercodes (Feature Codes) zu nutzen.

So werden die Steuercodes angewendet:

  • Heben sie den Hörer ab – Sie erhalten einen Wählton
  • Wählen Sie auf der Telefontastatur den Steuercode
  • Sie erhalten eine Ansage, welche den Steuercode bestätigt
  • Legen Sie nun auf und das Leistungsmerkmal ist aktiv

Die folgenden Steuercodes werden unterstützt:

CFU / Rufweiterleitung sofort - jeder Anruf wird sofort auf die Zielrufnummer geleitet:

  • Aktivierung mit ∗21∗Zielrufnummer
  • Deaktivierung mit #21

CFNA / Rufweiterleitung bei Nichterreichbarkeit - Anrufe werden auf die Zielrufnummer geleitet, falls Ihr Endgerät nicht erreichbar ist:

  • Aktivierung mit ∗61∗Zielrufnummer
  • Deaktivierung mit #61

CFB / Rufweiterleitung bei besetzt - Anrufe werden auf die Zielrufnummer geleitet, falls Ihr Endgerät besetzt ist:

  • Aktivierung mit ∗67∗Zielrufnummer
  • Deaktivierung mit #67

CFT / Rufweiterleitung zeitverzögert - Anrufe werden auf die Zielrufnummer geleitet, falls binnen einer bestimmten Zeit nicht abgehoben wird:

  • Aktivierung mit ∗92∗Zeitspanne in Sekunden∗Zielrufnummer
  • Deaktivierung mit #92

CLIR / Rufnummernunterdrückung fallweise - eigene Rufnummer für den folgenden Anruf unterdrücken:

  • Nummer unterdrücken mit ∗31∗Zielrufnummer#

8. TV-Pakete

Smartcard reaktivieren

Sie erhalten eine Fehlermeldung, z.B. „Sender ist verschlüsselt“ oder „Smartcard ist nicht aktiviert bzw. abgelaufen“ oder haben Ihr Abo längere Zeit nicht genutzt?

Hier können Sie Ihre Smartcard selbst reaktivieren.

9. Hausanschluss

Grundstückseigentümererklärung (GEE)

Was erlaube ich mit der Unterzeichnung dieses Vertrags?

Das ausführende Bauunternehmen darf das Leerrohr auf (bzw. unter) Ihrem Grundstück verlegen und Ihr Haus ans Glasfasernetz anschließen.

Der Grundstückseigentümererklärung (GEE) gilt übrigens auf unbestimmte Zeit und kann mit einer Frist von sechs Wochen von jeder Vertragspartei gekündigt werden.

Bauarbeiten

Was genau passiert vor und mit meinem Haus?

Die Straße und der Gehweg werden geöffnet, damit die Leerrohre für das Hauptnetz verlegt werden können. Vom Hauptnetz aus wird ein weiteres Leerrohr, das sogenannte Mikrorohr, in Ihr Haus verlegt. In den allermeisten Fällen geschieht das mittels einer Rakete, die das Rohr unter Ihrem Garten „hindurchschießt“. Außerdem wird eine sehr kleine Mauerdurchführung an Ihrem Haus hergestellt, um das Mikrorohr ins Haus einführen zu können. Sobald das passiert ist, wird dieses kleine Loch wieder luft- und wasserdicht verschlossen. Zuletzt wird noch eine Anschlussbox installiert, an die das Glasfaserkabel angeschlossen wird und von der aus Sie mit den gebuchten Internetdiensten versorgt werden.

Handwerker

Kommen Handwerker ins Haus?

Ja, die Hausanschlussbox im Keller muss installiert werden. In Ihre Wohnung oder die Wohnungen Ihrer Mieter muss jedoch kein Handwerker.

10. Glossar

Fachbegriffe

Die Übertragungsrate gibt an, welche Datenmenge innerhalb einer bestimmten Zeit über ein Übertragungsmedium übertragen wird. Die Maßeinheit ist Bit pro Sekunde.

Mbit/s (Megabit pro Sekunde) bezeichnet die Datenmenge, die durch eine Leitung pro Sekunde übertragen werden kann. 1 Megabit entspricht 1.000.000 Bit.

Unter Upstream versteht man den Datenfluss vom Rechner ins Internet. Sie nutzen den Upstream, wenn Sie Daten ins Internet hochladen (Upload).

Unter Downstream versteht man den Datenfluss aus dem Internet zum Rechner. Sie nutzen den Downstream, wenn Sie Daten aus dem Netz herunterladen (Download).

DSL ist die Abkürzung für Digital Subscriber Line. Der Begriff bezeichnet Übertragungsstandards, bei denen Daten mit hohen Übertragungsraten (bis zu 1.000 Mbit/s) über einfache Kupferleitungen wie die Teilnehmeranschlussleitung gesendet und empfangen werden können.

ISDN (Integrated Services Digital Network) ist ein Festnetz-Anschluss mit digitaler Datenübertragung. So können unterschiedliche Dienste (Telefon, Fax, Internet) gleichzeitig über mehrere Kanäle übertragen werden.

Glasfaser-Anschlussarten

FTTB ist die Abkürzung für Fiber to the building. Liegt Glasfaser bis ins Gebäude und werden innerhalb desselben per Kupferkabel zum Teilnehmer-Anschluss weitergeleitet, sind mit heutiger Technik Geschwindigkeiten über 100 Mbit/s Übertragungsgeschwindigkeit möglich.

FTTC ist die Abkürzung für Fiber to the curb, zu deutsch Glasfaser bis zum Randstein. Tatsächlich wird die Glasfaser bis zum Kabelverzweiger am Straßenrand verlegt. Ab hier werden die Daten per Kupferkabel zum Nutzer übertragen. Mit dieser Technologie lassen sich bis zu 50 Mbit/s erreichen.

FTTH ist die Abkürzung für Fiber to the Home. Führt die Glasfaser bis in die Wohnung, entfallen alle technischen Einschränkungen und es sind nahezu unbeschränkte Übertragungsraten möglich.

FTTX ist die Abkürzung für Fiber to the X – Glasfaser bis zum Punkt X und wird als Oberbegriff oder Platzhalter verwendet, wenn man alle Glasfaser-Anschlussarten zusammenfassend betrachten möchte.

SEPA-Mandat

Das SEPA-Mandat hat die Lastschrifteinzugsermächtigung abgelöst. Über das SEPA-Mandat erteilt der Zahler dem Zahlungsempfänger die Zustimmung für das Basis-Lastschriftverfahren, also die Einzugsermächtigung.

SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area. SEPA die gesetzliche Grundlage zur Einführung eines einheitlichen Zahlungsraums für den bargeldlosen Zahlungsverkehr innerhalb Europas. Für das SEPA-Mandat benötigen Sie Ihre IBAN UND BIC
BIC steht für Bank Indentifier Code (wird auch unter dem Begriff SWIFT Code verwendet). Der BIC hat 11 Stellen und kann mit einer internationalen Bankleitzahl verglichen werden. Er dient zur Identifikation eines Kreditinstituts im internationalen Zahlungsverkehr.

IBAN steht für International Bank Account Number. Diese ersetzt ab 1. Februar 2014 die nationale Kontokennung (Kontonummer). In Deutschland hat die IBAN 22 Zeichen.

IBAN und BIC Ihres Kontos / Ihrer Konten erfahren Sie bei Ihrer Hausbank. Online finden Sie die Daten im Online-Banking-Portal Ihrer Bank. Sie können die Daten aber auch mit sogenannten IBAN-Rechnern selbst errechnen.

Zahlungen via SEPA unterliegen bestimmten Regeln. So informiert der Zahlungsempfänger (z.B. wirsNET) mit der Vorabankündigung (Pre-Notification) den Zahler, wann und in welcher Höhe der Einzug (z.B. des Rechnungsbetrages) erfolgt.

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